Versorgung des Bundespräsidenten neu regeln

Veröffentlicht am 20.06.2013 in Pressemitteilung

Ein guter Vorschlag liegt auf dem Tisch: Danach sollen die Ruhebezüge des Staatsoberhauptes künftig nach einer Mindestamtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten 50 Prozent, nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren 75 Prozent und erst nach einer Amtszeit von zehn Jahren 100 Prozent der Amtsbezüge betragen. Das überfällige Änderungsgesetz greift die Kritik der Öffentlichkeit auf, die insbesondere nach dem letzten Rücktrittsfall im Amt des Bundespräsidenten entstanden war. Die geplanten Regelungen machen Schluss mit einer Versorgung in ungekürzter Höhe der Aktivbezüge.

„Die Diskussionen nach dem Rücktritt von Christian Wulff haben wir aufgegriffen und machen einen konstruktiven und fairen Vorschlag“, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Das Netzwerk Berlin in der SPD fordert, das geltende Gesetz aus dem Jahre 1959 dringend zu reformieren, denn es passe nicht mehr in unsere Zeit. Leider verweigern sich die schwarz-gelben Koalitionsfraktionen dieser Reform, ohne selbst sinnvolle Änderungsvorschläge zu machen. Eine einvernehmliche Lösung wäre jetzt noch möglich gewesen.

„Unseren Vorschlag werden wir in der neuen Legislaturperiode wieder aufgreifen. Er passt zu unseren Zielen, Politikverdrossenheit und Distanz zur Demokratie zu verringern“, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

 

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