
Anlässlich der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bundesrat erklärt SPD-Generalsekretärin und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Andrea Nahles:

Anlässlich der Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bundesrat erklärt SPD-Generalsekretärin und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Andrea Nahles:
Ich begrüße die Verabschiedung des Bundeskinderschutzgesetzes im Bundesrat. Heute wurde ein Gesetz auf den Weg gebracht, das nachhaltig und dauerhaft die Chance eröffnet, künftig mehr Kindern und Jugendlichen ein geschütztes und behütetes Aufwachsen zu ermöglichen. Es soll Kinder und Jugendliche besser vor Vernachlässigung und Misshandlung, aber auch vor sexueller Gewalt schützen.
Lange stand das Bundeskinderschutzgesetz, wie es Bundesfamilienministerin Schröder vorschlug, auf tönernen Füßen. Schon ihrer Vorgängerin im Amt, Ursula von der Leyen, war es nicht gelungen, einen vernünftigen Entwurf vorzulegen. Es ist Manuela Schwesig und der SPD zu verdanken, dass wir nun eine dauerhafte und tragfähige Lösung auf den Weg bringen. Bundesfamilienministerin Schröder war bis zum Aufhalten des Gesetzes im Bundesrat am 25. November 2011 nicht bereit, die Arbeit der dafür wichtigen Familienhebammen finanziell über die ersten vier Jahre hinaus zu sichern. Das wäre ein kläglicher Versuch gewesen und keine Lösung für die Zukunft.
Unter Federführung von Manuela Schwesig konnten wir erhebliche Korrekturen am Gesetz erreichen. Die Arbeit der Familienhebammen wird nun dauerhaft mit 30 Millionen Euro jährlich finanziell durch den Bund gestützt. Der Bund beteiligt sich außerdem dauerhaft ab 2014 mit 15 Millionen Euro und in den Folgejahren mit zusätzlich 21 Millionen Euro jährlich für die Netzwerke früher Hilfen.
Nun kann am 1. Januar 2012 ein Bundeskinderschutzgesetz in Kraft treten, das den Namen auch verdient. Die Anstrengungen der SPD haben dazu geführt, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen wirklich verbessert wird.