Sozialdemokratische Handschrift deutlich erkennbar

Veröffentlicht am 17.12.2015 in Pressemitteilung

Zur abschließenden Lesung des Vergaberechts erklärt der zuständige Berichterstater Marcus Held:

Modern, vereinfacht und anwendungsfreundlich - so war die Zielsetzung für das neue Vergaberecht, als das Bundeskabinett im Januar diesen Jahres die Eckpunkte für das Gesetz beschlossen hat. Knapp ein Jahr später hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet und damit eine längst überfällige Reform auf den Weg gebracht. Diese kann sich aus sozialdemokratischer Sicht gut sehen lassen.

„Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen künftig mehr Flexibilität erhalten, welche der verschiedenen Verfahrensarten sie wählen, unter anderem das offene oder nicht-offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren,  den wettbewerblichen Dialog oder  die Innovationspartnerschaft Für die SPD-Bundestagsfraktion ist wichtig, dass öffentliche Auftraggeber zusätzliche Kriterien entwickeln und zur Voraussetzung einer Vergabe machen können, zum Beispiel umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte. Zukünftig muss nicht immer nur der günstigste Anbieter den Auftrag bekommen.

Das Gesetz ist auch aus kommunalpolitischer Sicht ein voller Erfolg. Hier hat die SPD-Bundestagsfraktion darauf hingewirkt, dass kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, erstmals ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge. Im Einklang mit dem Europarecht bleibt zudem die Trinkwasserversorgung ausdrücklich vom Vergaberecht ausgenommen.

Außerdem konnte einem wichtigen Wunsch des Bundesrats entsprochen und im Schienenverkehr die Anordnung des Personalübergangs beim Betreiberwechsel zum Regelfall gemacht werden. Dies war nicht nur für die Gewerkschaften sehr wichtig, sondern auch für die SPD-Bundestagsfraktion.

Die Ziele, die dieses neue Vergaberecht erfüllen sollte, sind somit allesamt erfüllt worden. Aus sozialdemokratischer Sicht ist die Umsetzung sehr zu begrüßen.

Das Gesetz wird noch durch ein Verordnungspaket begleitet, welches im Frühjahr mit Beteiligung des Bundestags beschlossen werden soll.“

 

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