Der Bund wird im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bis zu 10.000 neue Bundesfreiwilligendienstplätze finanzieren. Bereits seit dem 24. November 2015 können Wohlfahrtsverbände und Kommunen die neuen Einsatzplätze im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes mit Flüchtlingsbezug beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder bei den BFD-Zentralstellen anmelden.
„Es ist der Bundesfamilienministerin Schwesig zu verdanken, dass schon ab Anfang Dezember 2015 die ersten Bundesfreiwilligen-dienstleistenden in den Einsatzstellen begrüßt werden können“, informiert die Bundestagsabgeordnete Angelika Glöckner. Die neuen Plätze sollen nach dem sog. „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt werden. Dabei soll zudem berücksichtigt werden, wie sich die tatsächliche Verteilung der Flüchtlinge darstellt.
Mit dem BFD mit Flüchtlingsbezug wird das Engagement für Flüchtlinge genauso wie das Engagement von Flüchtlingen unterstützt. Für Angelika Glöckner steht fest: „Die Öffnung des BFD mit Flüchtlingsbezug für Flüchtlinge leistet einen wichtigen Beitrag für ein gelingendes Zusammenleben, Integration und Akzeptanz. Viele Flüchtlinge wünschen, sich etwas zurückgeben zu können und vor allem verstehen sie die Lage und die Erlebnisse anderer Flüchtlinge am besten“, konstatiert die Abgeordnete aus Pirmasens.
Nicht zuletzt werden durch die 10.000 neuen BFD-Plätze die zivilgesellschaftlichen Strukturen vor Ort gestärkt: „Den ehrenamtlichen und freiwilligen Helfern, die tagtäglich in den Erstaufnahmestellen, bei Behördengängen, in Kleiderkammern oder in ehrenamtlichen Deutschkursen großartige Arbeit leisten, können wir nun im Rahmen des neuen BFD Hilfe und Unterstützung zukommen lassen“.
Der Einsatz der Freiwilligen erfolgt in Aufgabenbereichen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Hierzu können beispielsweise Sportangebote in Flüchtlingsunterkünften, die Begleitung bei Behördengängen, Dolmetscherdienste, Personenbeförderungsfahrten und vieles mehr gehören. Auch organisatorische und koordinierende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, zum Beispiel bei der Sortierung und Weitergabe von Sachspenden und/oder der Lebensmittelverteilung sind möglich.
Auch Flüchtlinge und Asylbegehrende, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können in anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst ableisten. Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet und weitergebildet. Für ihren Einsatz bekommen die Bundesfreiwilligen ein Taschengeld und sind über ihre Einsatzstelle sozialversichert.
Informationen für Freiwillige und (potenzielle) Einsatzstellen