Zur gescheiterten Ressortabstimmung zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Zur gescheiterten Ressortabstimmung zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Wieder einmal erteilt die Bundesjustizministerin dem Bundesinnenminister eine schallende Ohrfeige. Und wieder einmal ist die Ressortabstimmung bei einem so wichtigen Sicherheitsgesetz gescheitert. Selbst bei einer Katastrophe wie den Nazi-Morden, treibt die erschreckende Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung neue Blüten. Dieses Trauerspiel ist eine Schande für die Innere Sicherheit unseres Landes.
Wie ein bockiges Kind hat Frau Leutheusser-Schnarrenberger den Rat der Sicherheitsbehörden schlichtweg ignoriert. Das kennen wir schon zur Genüge aus den Diskussionen um die Vorratsdatenspeicherung und ihrem unsäglichen Allheilmittel namens "Quick-Freeze".
Mit ihrer Forderung, das Bundesverfassungsschutzgesetz nur im Sachzusammenhang mit dem Zwickauer Trio neu zu regeln, entstünde ein "Lex Zwickauer Trio" aber kein dauerhaftes Instrument zur Bekämpfung von Nazis. Die Vorschläge der Bundesjustizministerin sind völlig unzureichend: Sie will nur gewalttätige Rechtsextremisten erfassen, aber keine gewaltbereiten Rechtsextremisten. Die Prüfungs- und Höchstspeicherfristen sollen nicht erhöht werden. Die Analyse- und Recherchefähigkeit, nach dem Vorbild der bestehenden Antiterrordatei, soll nicht auf die neu zu schaffende "Antiterrordatei rechts" angewendet werden. Die Justizministerin will keine Nadis-Volldatei schaffen.
Bei all dem wird klar, dass nur eine Triebkraft das Handeln der Bundesjustizministerin bestimmt: Die Rettung ihrer zerbröckelnden FDP.
Bei einer Katastrophe wie den Nazi-Morden, darf die kleine parteipolitische Münze einer ums Überleben kämpfenden FDP aber nicht wichtiger sein als das entschlossene Zusammenstehen gegen Nazis.
Die SPD steht bereit und reicht dem Bundesinnenminister die Hand um die dringend notwendige Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes noch vor Weihnachten zu verabschieden.