Pressestatement des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Pressestatement des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:
Es ist zu begrüßen, dass sich der Bundesinnenminister jetzt endlich der Struktur seiner Sicherheitsbehörden annimmt. Dass es dringenden Handlungsbedarf gibt, war mit dem Bekanntwerden des Versagens von Verfassungsschutz, Polizei und Staatsanwaltschaften offen kundig.
Die SPD steht bereit um bei der dringend gebotenen Reform an Haupt und Gliedern der Sicherheitsbehörden konstruktiv mitzuwirken. Obwohl die SPD-Bundestagsfraktion klare Vorschläge für die Reform hat, sollten nun zunächst die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen abgewartet werden. Klar ist aber auch jetzt schon, dass vor allem die Quellenerhebung und Auswertung zeitgemäß gestaltet und der Umgang mit menschlichen Quellen auf den Prüfstand gestellt werden muss. Zivilgesellschaftliche Initiativen, die den Rechtsextremismus bekämpfen, sind mit ihrer Expertise wertvolle Partner für unsere Behörden und müssen auch als solche verstanden und behandelt werden.
Dass bei Verfahren von nationaler Bedeutung eine zentrale Federverführung erkennbar werden muss, gehört ebenso zu einem neuen Verfassungsschutz wie die Verpflichtung, bestimmte Erkenntnisse nicht nur zu erfassen, sondern auch auszutauschen. Dies alles kann geschehen, ohne Landeskompetenzen auszuhöhlen. Vor allem ist aber bei der Ausbildung der Geheimdienstmitarbeiter eine neue Haltung erforderlich. Der Verfassungsschutz muss von einem Selbstverständnis als Wahrer der Bürgerrechte getragen sein.
Forderungen nach einer Abschaffung des Verfassungsschutzes mögen gut klingen, sind aber nicht im Sinne unseres demokratischen Verfassungsstaates. Würde der Verfassungsschutz aufgelöst, müsste eine andere Behörde dessen Aufgaben übernehmen. Dies könnte nur die Polizei sein. Das Trennungsgebot, mit dem wir seit bestehen der Bundesrepublik gut fahren, gebietet aber, dass das geheime Sammeln von Informationen und das offene Jagen von Straftätern nicht unter einem Dach vereinigt sein dürfen.