Petitionsrecht muss kindergerecht gestaltet werden

Veröffentlicht am 25.09.2012 in Pressemitteilung

Zum Weltkindertag erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann:

Jedermann hat das Recht Petitionen im Bundestag einzureichen, so wird es in Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert. Damit steht das Petitionsrecht Kindern und Jugendlichen genauso zur Verfügung wie Erwachsenen.

Dennoch ist nur die theoretische Möglichkeit eine Petiton einzureichen nicht alles, das Verfahren muss auch so einfach wie möglich gestaltet sein. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert nach wie vor weitere Verbesserungen um Kindern das Einreichen von öffentlichen Petitionen beim Bundestag zu erleichtern.

Die Petitionsportale und die Information über das Petitionsrecht müssen entsprechend gestaltet werden. Dafür sind kindgerechte Informationen über das Petitionsrecht, einfache Verfahren und niedrigste Hürden sowie kinderfreundliche Sprache und Systeme erforderlich.

 

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