Patienten in der EU – endlich grenzenlos mobil

Veröffentlicht am 27.01.2011 in Europa

Foto: www.spd-europa.de

Das Europäische Parlament hat in Straßburg das Verhandlungsergebnis zur Richtlinie über Patientenrechte bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung angenommen. "Endlich wird im europäischen Binnenmarkt auch für Kranke der Weg frei, mobil zu sein und geplante medizinische Behandlungen auch in einem anderen Mitgliedstaat durchführen zu lassen", kommentierte der SPD-Abgeordnete im Europäischen Parlament Norbert Neuser das Abstimmungsergebnis.

Das Parlament bestätigte mit seinem Votum die Einigung, die es zuvor in den Verhandlungen mit dem Rat erreicht hatte. "Das Abstimmungsergebnis garantiert eine Balance zwischen dem Recht der Patienten, die bestmögliche Behandlung in der EU zu bekommen, und dem Schutz der nationalen Gesundheitssysteme", betonte die Sozialexpertin Jutta Steinruck.

Um das Funktionieren und die Finanzierbarkeit ihrer Gesundheitssysteme gewährleisten zu können, dürfen die Mitgliedstaaten für Krankenhaus- oder Spezialbehandlungen zukünftig Vorabgenehmigungen verlangen. "Hier hätte ich mir noch mehr Freiraum für die Patientinnen und Patienten gewünscht und gehofft, dass eine Kostenerstattung auch ohne vorherige Genehmigung möglich ist", erklärte Norbert Neuser und bedauerte: "Das ging allerdings den meisten Mitgliedsländern zu weit. Insbesondere für die Grenzregion Rheinland-Pfalz wäre das ein gutes Signal gewesen."

Zumindest ist für Patienten nach Erhalt einer Vorabgenehmigung die Erstattung der Behandlungskosten für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung garantiert – und zwar bis zu der Höhe, die die gleiche Behandlung im eigenen Land kosten würde. Darüber hinaus profitieren die Patienten zukünftig von der Einrichtung nationaler Kontaktstellen, die sie umfassend über ihre Rechte informieren sowie über Antragsverfahren und Kostenerstattung aufklären sollen.

"Auch für Patienten mit seltenen Krankheiten bringt die neue Richtlinie Erleichterungen", zeigte sich Jutta Steinruck zufrieden. Die Einrichtung von europäischen Referenzzentren soll den fachlichen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern und die Diagnostik für seltene Krankheiten verbessern. "Am Ende wird die Richtlinie auch zu mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit der Gesundheitsversorgung in den Mitgliedstaaten der EU führen", erklärte Norbert Neuser.

"Die neue Richtlinie ist ein riesiger Fortschritt für die Patientinnen und Patienten in der Europäischen Union", freute sich Jutta Steinruck. "Von einigen Mitgliedsländern hätte ich mir allerdings mehr Engagement bei der Gesundheitsversorgung ihrer Einwohner gewünscht. Es kommt jetzt darauf an, dass die neuen Regeln schnellstmöglich in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden", forderte Norbert Neuser abschließend.

 

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