Kettenverträge müssen eindeutig verboten werden

Veröffentlicht am 02.02.2012 in Arbeit

Foto: www.spd-europa.de

„Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil festgestellt, dass auch eine über ein Jahrzehnt andauernde ständige Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtmäßig sein kann. Das müssen wir dringend ändern“, so die SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck zum Urteil des EuGH, der die mehrfache Weiterbeschäftigung mit jeweils befristeten Verträgen einer Angestellten für rechtmäßig erklärte.

„Sinngemäß hält der EuGH fest, dass es darum gehe, dass die Befristung jedes Mal gut begründet erfolgte und die Klägerin damit kein Recht bekomme. Das zeigt deutlich die mangelnde Klarheit der bestehenden Gesetzgebung, die klar zum Ausdruck bringen sollte, dass Befristungen nicht mehr als einmal verlängert werden dürfen.“ Die Beschäftigungsexpertin sieht den Richterspruch als deutlichen Beleg dafür, dass die Ausnahmeregelungen, unter denen befristete Verträge zulässig sind, viel zu weit gingen und dringend Nachbesserungen notwendig sind. „Wir müssen europaweit weiter dafür kämpfen, dass das normale Arbeitsverhältnis die unbefristete Vollzeitstelle ist. Das sind wir den Menschen schuldig, die Familie, Urlaub und größere Anschaffungen planen müssen. Das Leben darf nicht nur darum gehen, wie man sich die nächsten zwei Jahre beruflich über Wasser hält.“

„Eine eindeutige Regelung würde dann alle Arbeitgeber in gleichem Maße betreffen, so dass weder im öffentlichen Dienst noch in der Wirtschaft mit Befristungen Geld gespart werden kann oder Kündigungsschutz außer Kraft gesetzt werden kann.“ Steinruck begrüßte es ausdrücklich, dass der EuGH gestern auch wirksame Kontrollen anmahnte. „Wirksamer Schutz von Arbeitnehmerrechten gelingt nur dann, wenn die Gesetze eindeutig sind UND vor Ort auch entsprechende Kontrollen mit wirksamen Sanktionen stattfinden.“

 

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