Keine Privatisierung von Rettungsdiensten

Veröffentlicht am 21.01.2014 in Pressemitteilung

Europaparlament stimmt über öffentliche Auftragsvergabe und Dienstleistungskonzessionen ab

Klarer Erfolg für die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament: Soziale Kriterien und Umweltstandards werden zukünftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen gesetzlich verankert und die Gestaltungsfreiheit der Kommunen bei der öffentlichen Daseinsvorsorge bleibt erhalten. Die Richtlinie hatte bezüglich mehrerer Aspekte auch in Deutschland und Rheinland-Pfalz für Aufsehen gesorgt. Insbesondere die vermeintliche Privatisierung der Rettungsdienste und der Krankentransporte schlug hohe Wellen.

„In beiden Bereichen kann ich Entwarnung geben“, so die rheinland-pfälzische SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck „Eine Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge wird es nicht geben!“ Nicht zuletzt der massive Druck der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament hat dazu geführt, dass erhebliche Verbesserungen im Bereich Rettungsdienste und Krankentransporte erreicht werden konnten. „Soziale Dienstleistungen bedürfen eines klaren Schutzes“, so Steinruck.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben Anrecht auf hochwertige öffentliche Dienstleistungen - von Bildungseinrichtungen über Krankenhäuser bis hin zur Müllabfuhr. Den Kommunen dürfen durch EU-Regelungen nicht unnötig Steine in den Weg gelegt werden, die sie in ihren Gestaltungsspielräumen einschränken“, stellt Steinruck klar. „Deshalb war es wichtig, dass zum Beispiel Rettungsdienste und Ambulanzdienste von der Vergaberichtlinie ausgenommen werden.“

Patiententransporte fallen nicht unter die Ausnahme. Sie zählen zu den sozialen Dienstleistungen, für die ein vereinfachtes Vergabeverfahren gilt. Krankentransporte müssen ab einem Schwellenwert von 5 Millionen Euro lediglich bekanntgemacht werden, ausgeschrieben werden müssen sie nicht. Krankentransporte machen etwa zwei Drittel des gesamten Auskommens des Rettungsdienstes in Rheinland Pfalz aus.  „Eine europaweite Ausschreibung der Krankentransporte ist also nicht notwendig. Das qualitativ hochwertige System der Notfallrettung in Rheinland-Pfalz ist gesichert!“.

Hintergrund: Die EU-Kommission machte im Dezember 2011 drei Richtlinienvorschläge, mit den Zielen einer effizienten Verwendung öffentlicher Mittel für Aufträge und Konzessionen. Der erste Vorschlag ist die Revision der Richtlinie zur generellen Vergabe öffentlicher Aufträge, der zweite die Revision der Richtlinie zur öffentlichen Auftragsvergabe durch Marktteilnehmer in den Bereichen Wasser, Energie, Verkehr und Postdienste. Eine dritte, neue Richtlinie soll die Vergabe von Konzessionen regeln.

 

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