Geplante Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen europarechtswidrig

Veröffentlicht am 10.02.2010 in Pressemitteilung

Zur Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat es versäumt, die zwangsläufigen Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen zu ziehen.

Das Urteil der Rechtsexperten in der heutigen Anhörung des Finanzausschusses war ebenso einhellig wie unmissverständlich: Die von Bundesfinanzminister Schäuble vorgeschlagene weitgehende Einschränkung der derzeitigen Umsatzsteuerfreiheit von Post-Universaldienstleistungen ist gemeinschaftsrechtswidrig. Dies bestätigt im Lichte der EuGH-Entscheidung vom April 2009 bestehende Bedenken der SPD-Bundestagsfraktion gegen den Gesetzentwurf. In der vergangenen Wahlperiode war eine Verständigung mit der Union über eine Steuerbefreiung auch der AGB-Universaldienstleistungen, die von Standardbedingungen oder -preisen abweichen, nicht möglich. Jetzt müssen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP im Gesetzgebungsverfahren korrigierend eingreifen. Andernfalls träfen die Kosten für diese Besteuerung der Geschäftspost, wie heute deutlich wurde, gerade die nicht vorsteuerabzugsberechtigten Nutzer wie Behörden, Vereine und wohltätige Organisationen und letztlich damit immer die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist aber auch das Vorhaben der Koalition, die Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu erweitern. Nach geltender Rechtslage ist die steuerliche Förderung auf Vermögensbeteiligungen begrenzt, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers gewährt werden. Der Vorschlag, diese Förderung auf Beteiligungen auszudehnen, die durch Entgeltumwandlung finanziert werden, stieß auf nachdrückliche Kritik der Gewerkschaften wie der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft. Die Vertreter der gesetzlichen Rentenversicherung warnten - vorausschauend - davor, eine solche Entgeltumwandlung womöglich auch noch von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung zu befreien. Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt die geplante Neuregelung ab. Sie ginge zu Lasten des notwendigen Ausbaus der betrieblichen Altersversorgung.

Die Frage ist, ob sich die Koalitionsfraktionen nach dem Debakel der Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungsleistungen schon wieder trauen, die fundierten Auffassungen der Sachverständigen zu ignorieren.

 

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