Im kommenden Jahr feiert der Europarat 70-jähriges Bestehen. Im Mai 1949 von zehn nord- und westeuropäischen Staaten gegründet, ist der Europarat die älteste originär politische Organisation europäischer Staaten.
47 Staaten mit 820 Millionen Bürgern entsenden Delegationen ihrer Heimatparlamente (Deutschland hat 18 ordentliche und 18 stellv. Mitglieder), die zusammen die Parlamentarische Versammlung des Europarates ausmachen. Etliche Rechtspositionen, die für uns Selbstverständlichkeiten sind, sind es in vielen der Mitgliedsstaaten nicht, etwa die Gleichstellung von Menschen in Gender-Fragen, Gewaltfreiheit in der Familie, Pressefreiheit oder das Verbot von Folter. Im Mittelpunkt der Arbeit des Europarates stehen Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Darüber wacht der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg, der eine Einrichtung des Europarates ist – nicht der EU!
Etliche Probleme, die wir in unserer deutschen Innen- und Außenpolitik haben, finden sich auch im Europarat wieder. So wurde in der Oktober-Sitzung u.a. über die nukleare Sicherheit, insbesondere von grenznahen Atomkraftwerken, debattiert. Meine Kollegin Gabriela Heinrich präsentierte ihren Bericht über die Rolle der Frauen als Akteure der Integration. Für Aufregung und eine hitzige Diskussion sorgte ein Bericht, den die belgische Kollegin Petra de Sutter im Auftrag des Geschäftsordnungsausschusses abgab. Es ging dabei um die Frage, wie wir die Kohärenz, Legitimität und Effektivität unserer Entscheidungsmechanismen stärken können. Während der Bericht im Ausschuss einmütig angenommen wurde, kochten im Plenum die Gemüter hoch: Die Veränderung unserer Geschäftsordnung wurde als Nachgeben gegenüber Russland gewertet. Denn nach der Krim-Annexion entzog die Parlamentarische Versammlung der russischen Delegation ihr Stimmrecht. Seitdem boykottiert Russland die Versammlung, schickt keine Delegierten mehr und setzt die Beitragszahlung aus. Angesichts der kontroversen Debatte beschlossen wir, über den Bericht zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu beraten, wenn sich die Emotionen wieder gelegt haben. Jetzt kann in Ruhe auch noch über andere änderungsbedürftige Regelungen nachgedacht werden und die Geschäftsordnungsreform von der politischen Frage der Mitgliedschaft Russlands getrennt werden.
Natürlich wird diese Entscheidung auch politische Folgen haben und ggf. die Verärgerung einzelner Mitgliedsstaaten nach sich ziehen. Aber die Prinzipien und Grundwerte des Europarats sind keine Verhandlungsmasse! Uns in der Parlamentarischen Versammlung geht es um die Menschen in den Mitgliedsländern, nicht um die Exekutiven, die ja oft für die schlechte Lage der Menschenrechte in ihren Ländern verantwortlich sind. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates dient den Menschen und der Einhaltung ihrer Würde, der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.