"Das muss vor das Bundesverfassungsgericht"

Veröffentlicht am 15.01.2011 in Landespolitik

Das Oberverwaltungsgericht hat seine Leitsätze veröffentlicht, mit denen es eine angemessene finanzielle Ausstattung der Landkreise bezweifelt und das Verfassungsgericht des Landes anruft. Carsten Kühl, Finanzminister des Landes, beklagt die nicht angemessene finanzielle Ausstattung „bei allen kommunalen Gebietskörperschaften, die hohe Sozialausgaben zu stemmen haben.“

Das Problem sei „klar erkannt, das Land hat mit seinem Entschuldungsfonds für die Kommunen den nötigen Schritt getan, die Lasten aus der Vergangenheit aus dem Weg zu räumen. Jetzt muss der Bund endlich dazu kommen, die Kommunen bei den Sozialausgaben zu entlasten und damit wieder eine Zukunft zu geben.“

Kühl, der Mitglied einer hochrangig besetzten Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen ist, sagte dazu: „Seit über einem Jahr arbeiten wir intensiv an dem Problem. Im Herbst hatte der Bundesfinanzminister noch in Aussicht gestellt, zumindest einen Teil der Sozialausgaben, die schließlich aus bundesgesetzlichen Regelungen herrühren, zu übernehmen. Das wurde in verschiedenen Berliner Koalitionsrunden schließlich kassiert. Seither herrscht Funkstille.“ Noch im Dezember habe Kühl den Bundesfinanzminister angeschrieben und ihn aufgefordert, zu seiner Zusage vom Herbst zu stehen. „Das Thema muss endlich mit der nötigen Priorität zum konkreten Verhandlungspunkt werden“, forderte Kühl.

Wenn sich hier nichts tue und auch das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen verneine, „dann muss das Problem da hin, wo es hingehört: Vor das Bundesverfassungsgericht.“

Quelle: Finanzministerium Rheinland-Pfalz

 

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