Bundesbeamtenbesoldung: de Maizière nimmt Gesetzgebung vorweg

Veröffentlicht am 09.07.2010 in Pressemitteilung

Zum Schreiben von Bundesminister de Maizière an die Beschäftigen des Bundesministeriums des Innern erklärt der stellv. innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann:

Dass Beschlüsse der Bundesregierung voreilig als Entscheidungen des Gesetzgebers missdeutet werden, kennt man aus Medien, die nicht eben zum Qualitätsjournalismus gerechnet werden. Wenn derartiges vom Bundesminister des Innern, also dem Verfassungsminister, zu vernehmen ist, wird man sich darüber aber doch noch wundern dürfen. So ist es jetzt geschehen bei der Bundesbeamtenbesoldung.

Mit Schreiben vom 6. Juli 2010 teilt Bundesminister de Maizière seinen Bediensteten mit: "Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom Februar 2009 hatte vorgesehen, zum Januar 2011 einen Teil des früheren Weihnachtsgeldes in das Grundgehalt der Bundesbeamten zu integrieren. Dies wird bis auf weiteres ausbleiben,…" Festzuhalten bleibt: Weder Bundestag noch Bundesrat haben bis jetzt eine Gesetzesänderung beschlossen. Der Regierungsentwurf eines Bundesbesoldungs- und ‑versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 schlägt solches auch nicht vor. Zwar haben die Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag in letzter Minute zur Innenausschusssitzung am 16. Juni eingebracht, in derselben Sitzung aber mündlich gerade in diesem Punkt wieder zurückgenommen. Der in der Sitzung anwesende Bundesminister de Maizière schloss sich diesem Vorgehen ausdrücklich an.

Deshalb veranlassten die Koalitionsfraktionen für den 30. Juni 2010 eine kurze Sitzung des Innenausschusses, die sonst wegen der Bundespräsidentenwahl nicht stattgefunden hätte. In dieser Sitzung sollte der Gesetzentwurf ohne eine Änderung bei der Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") beschlossen werden. Kurz vor der Sitzung hatten es sich die Koalitionsfraktionen wieder anders überlegt: Die Sitzung sollte ausfallen, hilfsweise der Tagesordnungspunkt Bundesbeamtenbesoldung abgesetzt werden. Die Sitzung konnten die Koalitionäre nicht verhindern, aber mit ihrer Mehrheit eine Entscheidung in der Sache.

Höchst merkwürdig, denn alle Änderungsanträge lagen vor. Noch nicht einmal eine Anhörung wurde beschlossen. Das blieb der heutigen Innenausschusssitzung vorbehalten. Den Verfassungsminister in seinem eigenartigen Verständnis von Parlamentarismus und Grundgesetz interessiert die Anhörung offensichtlich ohnehin nicht. Er weiß offenbar schon, wie er die Koalitionsfraktionen auf Linie bringt.

 

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