Abgeordnetenbestechung verschärft

Veröffentlicht am 25.02.2014 in Pressemitteilung

Neues Gesetz gegen Korruption und Klüngelwirtschaft

„Abgeordnete dürfen bei der Wahrnehmung ihres Mandats keine Handlungen im Auftrag oder auf Weisung eingehen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. War es aber in der Vergangenheit leider nicht immer. Deshalb freue ich mich, dass das neue Gesetz nun endlich im Bundestag verabschiedet wurde“, so Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie setzt sich im Netzwerk Berlin seit langem dafür ein, dass Politik transparenter wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion hatte bereits im Juni 2013 einen Antrag zur Abgeordnetenbestechung formuliert und gefordert, dass sich die Regeln deutlich verschärfen müssen. Es war lange schon Ziel, die UN-Konvention gegen Korruption auch in Deutschland umzusetzen. Das scheiterte bisher an der FDP. Nun in der Großen Koalition wird endlich für Klarheit gesorgt. Künftig sind nicht nur Stimmenkauf oder –verkauf, sondern auch immaterielle Vorteile und Zuwendungen an Dritte erfasst. Wer einen Abgeordneten besticht, kann künftig zu fünf Jahren Haft verurteilt werden. Die gleiche Strafe gilt auch für Parlamentarier, die sich kaufen lassen.

„Wer sich bestechen lässt oder wer Abgeordnete besticht, muss bestraft werden. Ich hoffe, dass das neue Gesetz dazu beitragen kann, dass es gelingt, Vorurteile und Verdrossenheit gegenüber der Politik abzubauen. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen wirken und wie es sich auswirkt, dass Abgeordnetenbestechung schärfer bestraft wird“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete.
 

 

SPD

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