Ein wichtiger Schritt für gerechte Löhne

Veröffentlicht am 27.02.2014 in Pressemitteilung

Zum Beschluss des Bundeskabinetts, den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Fleischindustrie auszudehnen, erklärt SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi:

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat heute einen wichtigen Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit in unserem Land eingeleitet. Die Fleischindustrie ist in den letzten Jahren immer wieder mit Negativschlagzeilen über Lohndumping und den Missbrauch von Werkvertragskonstruktionen aufgefallen. Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf die Fleischindustrie schafft Andrea Nahles nun die Rechtsgrundlage, um den von den Tarifparteien abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag auf die gesamte Branche zu erstrecken. Damit gilt der vereinbarte Mindestlohn künftig für alle in- und ausländischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Teilweise exzessives Lohndumping mit Stundenlöhnen von drei oder vier Euro wird damit künftig ausgeschlossen. Das ist gut für die Beschäftigten. Es ist auch gut für die Betriebe in dieser Branche. Denn so werden Wettbewerbsverzerrungen über Lohndrückerei verhindert.

Das Beispiel der Fleischindustrie zeigt, dass die Regelung über die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Wirkung zeigt. Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2015 eingeführt. In einem Übergangszeitraum bis Ende 2016 können tarifvertragliche Abweichungen vereinbart werden und über das Entsendegesetz auf die jeweilige Branche erstreckt werden. Diese Regelung hat dazu geführt, dass es in der überwiegend tariflosen Fleischindustrie jetzt endlich eine bundesweite tarifvertragliche Regelung gibt.

 

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