Sozialdemokratische Handschrift beim Vergaberecht

Veröffentlicht am 14.01.2015 in Pressemitteilung

Foto: M. Kraft (Wikipedia Bundestagsprojekt 2014)

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte zum Vergaberecht verabschiedet. Dazu erklärt der zuständige Berichterstatter und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Marcus Held:

Dieser erste Ansatz zur längst überfälligen Reform des Vergaberechts setzt die richtigen Prioritäten. Denn es ist an der Zeit die überalterten Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die wir in Deutschland immer noch haben, deutlich zu vereinfachen und die komplexen Prozesse an die Möglichkeiten moderner Verfahren anzupassen. Die Bundesregierung ist damit auf dem richtigen Weg, die wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel sowie Wettbewerb, Transparenz und Nichtdiskriminierung durch das neue Regelwerk zu optimieren.

„Die jetzt verabschiedeten Eckpunkte werden dazu beitragen, in Zukunft mit weniger Bürokratie bei Vergabeverfahren auskommen zu können. Denn die Grundidee ist die Vereinfachung der komplexen Strukturen des Vergaberechts. Dazu sollen unter anderem die unterschiedlichen Regelwerke zum Beispiel für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen zusammengeführt und vereinfacht werden.

Eine der obersten Prioritäten der Reform ist es, gerade kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) den Zugang zu den öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen. Den KMUs werden auch die neuen elektronischen Möglichkeiten für effiziente und schnellere Vergabeverfahren in Zukunft zu Gute kommen.

Die geplanten Änderungen zeigen eine deutliche sozialdemokratische Linie auf. So werden soziale, ökologische und innovative Aspekte in Zukunft bei der öffentlichen Vergabe stärker Berücksichtigung finden und Unternehmen werden sicherstellen müssen, dass die geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen auch tatsächlich eingehalten werden. Gerade diese Punkte waren in den letzten Jahren immer wieder diskutiert aber nicht in eine vernünftige Vergaberechtsnovelle mitaufgenommen worden.

In diesem Frühjahr plant die Bundesregierung die entsprechende GWB-Novelle zu verabschieden. Wenn diese sich an der Umsetzung des gerade gefassten Kabinettbeschlusses orientiert, dann werden wir auch in diesem Bereich Erfolge erzielen können.

 

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