Rentenansprüche mobiler Arbeitnehmer gesichert

Veröffentlicht am 22.04.2014 in Arbeit

Europaparlament verabschiedet Mitnahmerecht für zusätzliche Altersvorsorge

Ab 2018 sind Arbeitnehmer berechtigt, ihre zusätzlichen Rentenansprüche beim Umzug in ein anderes EU-Mitgliedsland mitzunehmen, so die Entscheidung des Europaparlaments in der letzten Sitzungswoche. Für die gesetzliche Rente ist der Arbeitgeberwechsel über Grenzen hinaus schon seit Längerem geregelt. Die neue Richtlinie legt nun Mindeststandards auch für Zusatzrentenansprüche, wie beispielsweise die Betriebsrente, fest.

Jutta Steinruck, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, begrüßt die Annahme der Richtlinie: "Wir mussten lange dafür kämpfen, diese Einschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus der Welt zu schaffen. Nachdem der erste Versuch zur Verabschiedung 2007 durch eine fehlende Mehrheit im Rat blockiert wurde, konnten wir in der zweiten Lesung nun endlich eine Einigung finden. Das ist ein echter Fortschritt für die Rechte der Arbeitnehmer in Europa."

Das Gesetz legt unter anderem fest, dass Wartezeiten und/oder Unverfallbarkeitsfristen nicht länger als drei Jahre sein dürfen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht länger als drei Jahre lang für einen Anspruch auf eine Zusatzrente arbeiten müssen. Das Europaparlament hat sich während der Verhandlungen mit Kommission und Rat zudem dafür stark gemacht, dass die Rechtsansprüche nicht nur bei einem Umzug ins europäische Ausland,, sondern auch für grenzüberschreitende Beschäftigung gelten.

"Die Sozialdemokraten haben es geschafft, sicherzustellen, dass Betriebsrentenkonten nicht einfach ausgezahlt werden, ohne vorherige Beratung und explizite Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers", erklärt Steinruck die näheren Auswirkungen der Richtlinie. "Uns ist ein sehr ausgewogener Kompromiss gelungen, den das Parlament mit großer Mehrheit annehmen konnte." Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie nun innerhalb von vier Jahren in ihr nationales Recht übertragen.

 

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