Rechtsposition des Arbeitnehmers beim Abschluss von Aufhebungsverträgen verbessern

Veröffentlicht am 12.03.2012 in Pressemitteilung

Zur Sitzung des Petitionsausschusses erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann und der zuständige Berichterstatter Ottmar Schreiner:

Aufhebungsverträge werden Arbeitnehmern oftmals unter Druck vorgesetzt. Über diese Praxis beschwerte sich ein Bürger beim Petitionsausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Petition und forderte ein Widerrufsrecht. Die Arbeitnehmer sollten nach seinen Vorstellungen Aufhebungsverträge bis zum Ablauf von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen können.

Die SPD-Bundestagsfraktion will die Rechtsposition der Arbeitnehmer stärken. Ein Aufhebungsvertrag muss zwischen den Beteiligten auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden. Arbeitnehmer müssen vor allem über die Folgen des Vertrags ausführlichst aufgeklärt werden. Durch einen Aufhebungsvertrag wirkt ein Arbeitnehmer an der Kündigung mit und verursacht seine Arbeitslosigkeit selbst, was zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führt.

Wenn zu einer guten Aufklärung eine Widerrufsfrist notwendig ist, soll sie den Betroffenen gewährt werden. Deswegen unterstützt die SPD das Anliegen und fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen, wie den Betroffenen der Rücken gestärkt werden kann. Der Vorschlag der SPD, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, fand im Petitionsausschuss leider keine Mehrheit.

 

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