PR-Rat mahnt die FDP wg. Täuschung im Netz

Veröffentlicht am 26.07.2010 in Aktuell

Öffentliche Mahnung gegen FDP | verdeckte PR durch anonym kommentierende FDP-Mitarbeiter nicht zulässig

Der Deutsche Rat für Public Relations (DRPR) hat nach eingehender Prüfung eine öffentliche Mahnung gegen die Bundesgeschäftsstelle der FDP ausgesprochen. Diese hatte zugegeben, dass ein Mitarbeiter der Pressestelle mehrfach unter verschiedenen Pseudonymen Kommentare zu einem FDP-kritischen Blogbeitrag gepostet hat. Die verdeckte PR wurde von FDP-Rechnern aus online gestellt.

Nachweislich sechs anonyme Kommentare im Blog www.ruhrbarone.de können einem Mitarbeiter der FDP zugeordnet werden. Zwar wurden die FDP-freundlichen Kommentare nicht von Vorgesetzten beauftragt, allerdings gab es auch keine internen Richtlinien oder Verweise auf Verhaltenskodizes der Kommunikationsbranche, die Mitarbeitern der FDP verdeckte PR untersagt hätten.

Wenn wie in diesem Fall Mitarbeiter einer Organisation in deren Sinne anonyme Kommentare in Blogs einstellen, verstoßen sie gegen verschiedene Kodizes der Branche. Insbesondere das Transparenzgebot des DRPR zur Kontaktpflege im politischen Raum wird verletzt. Daher spricht der Rat eine Mahnung gegen die FDP-Bundesgeschäftsstelle aus.

Positiv bewertet der DRPR, dass die Bundesgeschäftsstelle der FDP sich von verdeckten PR-Maßnahmen distanziert und ihre Mitarbeiter für die Problematik sensibilisiert hat. Die FDP hat zudem an der Aufklärung des Falls mitgewirkt. Allerdings sind bislang Richtlinien zur transparenten Kommunikation für Mitarbeiter der FDP-Bundesgeschäftsstelle nicht verpflichtend. Der Rat empfiehlt daher, umgehend klare Verhaltensregeln für die gesamte Kommunikation der Partei einzuführen, online und offline.

Die Mahnung des Rates erfolgte mehrheitlich.

Quelle: DRPR

 

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