Ohrfeige für den Bundesinnenminister

Veröffentlicht am 21.02.2013 in Pressemitteilung

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Auskunftsrecht für Medienvertreter erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Martin Dörmann und der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:

Der Versuch des Bundesinnenministers Friedrich, die Auskunftsansprüche der Journalistinnen und Journalisten einzuschränken, ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Pressefreiheit in Deutschland gestärkt und dem Bundesinnenminister eine schallende Ohrfeige erteilt. Es gibt sehr wohl einen presserechtlichen Auskunftsanspruchs gegen Bundesbehörden, notfalls unmittelbar aus der Pressefreiheit des Grundgesetzes.

Die Bundesregierung musste erneut durch eine gerichtliche Entscheidung zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Grundsätze, hier zur Wahrung der Pressefreiheit, gezwungen werden.

Wir brauchen jetzt eine bundesgesetzliche Regelung. Die Journalistinnen und Journalisten müssen die gleichen Auskunftsrechte gegenüber dem Bund haben wie gegenüber den Ländern aufgrund der Landespressegesetze. Die SPD wird hierzu eine Initiative ergreifen.

 

SPD

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