Zu den Vorschlägen der Monopolkommission für mehr Effizienz bei der Bereitstellung von Trinkwasser erklärt der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Manfred Nink:
Zu den Vorschlägen der Monopolkommission für mehr Effizienz bei der Bereitstellung von Trinkwasser erklärt der zuständige Berichterstatter der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Manfred Nink:
Die Wasserversorgung ist eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Es ist sicherlich nicht im Sinne der Verbraucher die Entscheidungen über eine so wichtige Dienstleistung wie die Bereitstellung des Trinkwassers der kommunalen Verantwortung zu entziehen und auf eine zentrale Regulierungsbehörde zu übertragen.
Die Forderung der Monopolkommission nach einer zentralen Regulierungsbehörde ist der Versuch, die kommunale Selbstverwaltung in einem Teil der Daseinsvorsorge zu untergraben. Anders als es die Monopolkommission suggeriert, sind sowohl kommunale als auch private Versorger in ihrer Preis- beziehungsweise Gebührenfestsetzung nicht ohne Kontrolle. Ebenso sind Landeskartellbehörden bei überhöhten Wasserpreisen zuständig. Legen kommunale Versorger keine Preise fest, sondern erheben für die Trinkwasserversorgung Gebühren, so sind sie der Kommunalaufsicht unterstellt.
Selbstverständlich muss es eine Pflicht der Wasserversorger sein, ihre Preis- beziehungsweise Gebührenfestsetzung transparent zu gestalten, da sich der Wasserpreis aus unterschiedlichen Dienstleistungen zusammensetzt. Hier müssen die Verbraucher klar nachvollziehen können, welche Dienstleistungen zu welchen Preisen den Wasserpreis bedingen und wie regionale Preisunterschiede zustande kommen.
Zudem ist zu bedenken, dass Wasser kein Gut wie jedes andere ist. Es unterliegt besonderen umweltrechtlichen und qualitativen Anforderungen. Auch diese Aspekte müssen bei der Kritik an der Preis- und Gebührengestaltung der Wasserversorger bedacht werden. So legt unter anderem die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union fest, dass Kommunen ihre Wasserpreise kostendeckend gestalten müssten. Dabei sind zum Beispiel Umwelt- und Nachhaltigkeitskosten zu berücksichtigen.