
Vor 40 Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag die grundlegende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, die im Januar 1972 in Kraft trat. Dazu erklärt die SPD-Generalsekretärin und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Andrea Nahles:

Vor 40 Jahren verabschiedete der Deutsche Bundestag die grundlegende Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes, die im Januar 1972 in Kraft trat. Dazu erklärt die SPD-Generalsekretärin und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Andrea Nahles:
Heute vor 40 Jahren hat der Deutsche Bundestag die grundlegende Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb beschlossen. Der Grundsatz „Mehr Demokratie wagen“ sollte eben nicht vor den Betriebstoren Halt machen.
Viele Unzulänglichkeiten des ersten Betriebsverfassungsgesetzes von 1952 wurden beseitigt. Die Betriebsräte erhielten erstmals Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsabläufen. Die Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen wurden deutlich ausgebaut, ebenso die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten. Mitbestimmung auf gleicher Augenhöhe ist wesentliches Element unserer Vorstellung von Wirtschaftsdemokratie und hat sich bewährt.
Die Würde des Menschen und seiner Arbeit verlangt die Demokratisierung der Wirtschaft. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erleben Mitbestimmung und Teilhabe in erster Linie über die Interessenvertretung im Betrieb. Betriebsräte helfen und unterstützen in vielen konkreten Fragen oder Problemen. Sie sind Ansprechpartner und Vertrauenspersonen.
Die Betriebsräte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für mehr Demokratie und Ausgleich im Betrieb. Nicht erst seit der letzten Krise wissen wir: Durch ihre Fachkompetenz übernehmen Betriebsräte in vielen Betrieben aber auch zunehmend Managementaufgaben. Die stetige Veränderung der Arbeitswelt erfordert eine ebenso stetige Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung.
2001 war es wieder eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung, die das Betriebsverfassungsgesetz neuen Entwicklungen anpasste. Durch die Vereinfachung des Wahlrechtes in kleinen Betrieben haben wir dafür gesorgt, dass wieder mehr Beschäftigte durch Betriebsräte vertreten werden.
Wir haben die beschäftigungsrelevanten Beteiligungsrechte des Betriebsrates einschließlich eines neuen Initiativ- und Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates bei Beschäftigungssicherung und Qualifizierung gestärkt. Die massive Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse in den letzten Jahren macht einen weiteren Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte erforderlich.