Lösung für die Renten der DDR-Altübersiedler in Sicht

Veröffentlicht am 07.07.2012 in Pressemitteilung

Zur Sitzung des Petitionsausschusses erklären der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann, die zuständigen Berichterstatter im Petitionsausschuss Sonja Steffen und Ottmar Schreiner sowie der zuständige Berichterstatter im Ausschuss für Arbeit und Soziales Anton Schaaf:

Die Bundesregierung muss nach Lösungswegen für die DDR-Alt-Übersiedler suchen. Der Petitionsausschuss hat ihr diesen dringenden Auftrag erteilt. In sechs Wochen muss die Bundesregierung dem Petitionsausschuss antworten, wie sie die DDR-Altübersiedler vor Rentenminderung schützen will.

Ein solcher Auftrag war schon im Januar 2012 möglich gewesen, als die SPD in ihrem Antrag „DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderung schützen – Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern“ die Regierung zum Handeln aufgefordert hat und ihr Vorschläge präsentiert hat. Die Abgeordneten der schwarz-gelben Regierung haben keinen Regelungsbedarf gesehen und wiesen die Vorschläge der SPD knallhart ab. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Vorschläge endlich aufzugreifen.

Es geht um einen Personenkreis, der vor dem Mauerfall aus der ehemaligen DDR in die Bundesrepublik geflüchtet ist beziehungsweise freigekauft wurde. Die Rente dieser Personen wurde bis zur deutschen Einheit nach dem Fremdrentengesetz bewertet. Sie wurden originären Bundesbürgern gleichgestellt. Nach der deutschen Einheit ist das Rentenüberleitungsgesetz beschlossen worden. Für die Betroffenen bedeutete dies eine nachträgliche Wiederausgliederung aus dem westdeutschen Rentensystem. Die Rentenansprüche sanken in den meisten Fällen.

Dem einstimmigen Votum aller Fraktionen im Petitionsausschuss müssen Aktivitäten der Bundesregierung folgen, um das Thema wieder auf die politische Tagesordnung zu setzen um, fraktionsübergreifend eine Lösung zu finden.

Denn die betroffenen Personen brauchen zum Ausgleich und Vertrauensschutz eine Ausnahmeregelung. Die Betroffenen sind unter großer Gefahr und mit erheblichem persönlichen Einsatz geflohen und als Bürger der Bundesrepublik Deutschland durch das Eingliederungsverfahren rentenrechtlich voll integriert worden. Ihre Anwartschaften dürfen nicht nach den Prinzipien der Rentenüberleitung ermittelt werden. Für die vor 1937 geborenen Übersiedler gilt weiterhin das Fremdrentenrecht. Nach unserer Auffassung muss dieses auch bei den nach 1936 Geborenen wieder zur Anwendung kommen.

 

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