In der vergangenen Woche entschied der Petitionsausschuss mit schwarz-gelber Mehrheit, dass es auf Bundesebene vorerst keine weitere Behandlung des Themas Kunstflug geben wird. Damit gehören Lärmbelästigungen durch Loopings und Sturzflüge über Wohngebieten weiterhin zum Alltag vieler Menschen rheinhessischer Gemeinden.
Für den Bundestagsabgeordneten Klaus Hagemann, der als Sprecher der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss für eine Erwägung des vorgebrachten Anliegens kämpfte, zeugt die Entscheidung der Regierungskoalition von mangelnder Bürgernähe und fehlendem Feingefühl in der Sache.
„Für die zahlreichen Unterstützer aus den Verbandsgemeinden Wöllstein, Wörrstadt und Alzey-Land, die in der eingereichten Petition ein Flugverbot für Kunstflieger an Sonn- und Feiertagen über Wohngebieten fordern, ist das Votum der Regierungskoalition eine große Enttäuschung,“ kritisierte Hagemann, der aus erster Hand um die Problematik vor Ort weiß. Dabei beanstandete der Bundestagsabgeordnete, dass die Festlegung des Begriffs „dicht besiedelter Raum“ nicht ausreiche, um das Thema Kunstflug ad-acta zu legen.
Gerade der Fall vor dem Amtsgericht Koblenz zeige, wie aufwendig ein Nachweis ist, ob es sich um einen „dicht besiedelten Raum“ handele oder nicht. Dass die Petition nun allerdings mit schwarz-gelber Mehrheit abgeschlossen und somit der Schwarze Peter an das Land Rheinland-Pfalz weitergereicht wird, beweise, dass die Koalition mal wieder keine Verantwortung übernimmt. „Hier ist der Bundesgesetzgeber gefordert, nach anderen Lösungen zu suchen, die zu weniger Lärmbelastung führen, den Kunstflug aber nicht gänzlich untersagen,“ bekräftigte Hagemann die Zuständigkeit des Bundes in der Problematik.
Angesichts vielfacher Appelle und Eingaben von Bürgern und Gemeinderäten, die Kunstflüge aus Lärmgründen einzuschränken, hatte sich Hagemann bereits vergangenes Jahr mit einer schriftlichen Anfrage an das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) gewandt. In der Antwort der Bundesregierung hieß es damals, dass die deutsche Flugsicherung (DFS) keine weiteren Kunstflüge über Wöllstein und Wörrstadt genehmigen werde. Begründung: Die für die Erteilung der Erlaubnis zur Durchführung von Kunstflug zuständige Luftfahrtbehörde des Landes Rheinland-Pfalz sehe das Gebiet aufgrund der Bevölkerungsdichte pro Quadratkilometer als „dicht besiedelt“ an, mit der Folge, dass Kunstflug dort grundsätzlich verboten sei.
Obwohl nach Angaben des BMVBS keine Veranlassung bestehe, an den Festlegungen und dem Verfahren des Landes zu zweifeln, wurde dennoch mit Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 21. Februar 2012 die Entscheidung der DFS aus Rechtsgründen zurückgenommen. Einen Kompromissvorschlag des Abgeordneten, der sich bei den jüngsten Beratungen im Petitionsausschuss mit seinem Unterstützer-Votum für eine Gesetzesänderung aussprach, wurde ebenfalls seitens der Regierungskoalition abgelehnt.