Kompakte Informationen und Hinweise zur Situation rund um das Coronavirus

Veröffentlicht am 30.03.2020 in Aktionen

Als Landesgruppe Rheinland-Pfalz in der SPD-Bundestagsfraktion möchten wir Ihnen möglichst kompakt einige Informationen zur aktuellen Situation, den dringendsten Fragen und den Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung zukommen lassen.

Unser Land steckt inmitten einer der größten Herausforderungen der jüngeren Geschichte. Ein Virus stellt uns, unsere Art des Zusammenlebens, unsere Arbeitswelt, unsere Wirtschaft und auch uns als Politik auf die Probe. Die Lage ist ernst. Deshalb ist es gerade jetzt wichtig, dass wir zusammenstehen. Alle Ebenen der Politik arbeiten mit Hochdruck und enormer Anstrengung daran, um die vielen Auswirkungen abzufedern.

Wir stehen in dieser schwierigen Zeit an der Seite von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Familien, von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, von Unternehmerinnen und Unternehmern, den vielen Kräften in unseren Krankenhäusern, den Arztpraxen und vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens. Wir wissen um die drastischen Einschnitte, die die beschlossenen Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen bedeuten. Wir sind aber davon überzeugt: Gemeinsam können wir die massiven Herausforderungen meistern.

Uns erreichen jede Menge Fragen sowohl zum Umgang mit dem Virus als auch zu den Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen. Deshalb geben wir Ihnen nachfolgend eine kompakte Übersicht über die bisher beschlossenen Maßnahmen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen. Ferner bieten wir Ihnen eine Auswahl an Informationsangeboten und Anlaufstellen an, die seriöse Informationen zur aktuellen Situation zur Verfügung stellen.

Informationsangebote online:
 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
 Informationsportal der rheinland-pfälzischen Landesregierung zum Corona-Virus: www.corona.rlp.de
 Information der SPD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz: https://www.spdfraktion-rlp.de/themen/corona
 Informationen des SPD Bundesvorstandes: https://www.spd.de/aktuelles/corona/

 Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz: https://bm.rlp.de/de/corona/

 Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 Berliner Charité: https://www.charite.de/klinikum/themen_klinikum/faq_liste_zum_coronavirus/
 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

 Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK): https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus

Informationsangebote Telefon:
 Infotelefon des Bundesministeriums für Gesundheit: 030 346465100

 Hotline zu Fördermaßnahmen des BMWi: 030 18615 8000

 Hotline der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber: 0800 45555 20

Telefonnummern bei Problemen und Konflikten zu Hause:
 „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche: 116 111

 Elterntelefon: 0800 111 0550

 Pflegetelefon: 030 2017 9131

 Hilfetelefon „Schwangere in Not“: 0800 404 0020

 Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 0800 011 6016

Uns erreichen derzeit vor allem Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Daher die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Über alle Fragen informieren auch die Gewerkschaften.

 Habe ich bei einer betrieblichen Störung oder Schließung Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Ja, der Arbeitgeber ist grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber er sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die betriebsbedingt sind.

 Was bedeutet es für mich, wenn mein Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragt hat?
Etwas anderes als bei der obigen Frage gilt etwa dann, wenn der Arbeitgeber berechtigt Kurzarbeit angeordnet hat. Kurzarbeitergeld kann für bis zu zwölf Monaten bewilligt werden. Das BMAS hat außerdem per Rechtsverordnung geregelt, dass das Kurzarbeitergeld in bestimmten Fällen sogar für bis zu 24 Monate gewährt werden kann und auch für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sowie für Zeitarbeitsverträge gilt. Kurzarbeitergeld beträgt 67 bzw. 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden wäre, und dem pauschaliertem Nettoentgelt aus dem tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt. Achtung: Auch der Betriebsrat muss dem Kurzarbeitergeld zustimmen.

 Was passiert, wenn ich am Corona-Virus erkrankt bin?
Sind Sie infolge einer Infektion mit dem Coronavirus arbeitsunfähig erkrankt und somit an seiner Arbeitsleistung verhindert, besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für den Zeitraum von sechs Wochen.

 Habe ich einen Anspruch darauf, von zu Hause zu arbeiten?
Ein gesetzlicher Anspruch, von zu Hause aus zu arbeiten, besteht nicht. Arbeitnehmer*innen können dies jedoch mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Die Option kann sich auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.

 Was passiert, wenn ich Kinder betreuen muss, weil Kita oder Schule geschlossen sind?
Das Gesetz sieht zurzeit vor, dass Eltern zunächst alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen müssen, die Kinderbetreuung anderweitig sicherzustellen. Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, sollte man im Gespräch mit dem Arbeitgeber eine Lösung finden. Die Bundesregierung arbeitet derzeit mit Hochdruck an einer gesetzlichen Lösung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.

 Wie werden Familien mit Einkommenseinbrüchen unterstützt?
Egal, ob in Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern ab sofort leichter einen Kinderzuschlag bekommen. Und zwar bis zu 185 Euro pro Monat und Kind. Jetzt in der Krise wird dabei nicht das Einkommen aus den letzten sechs Monaten geprüft, sondern nur das vom letzten Monat. Unter folgendem Link kann geprüft, ob eine Anspruch besteht: https://www.bmfsfj.de/kiz.

 Wie werden Mieterinnen und Mieter unterstützt, die von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind?
Niemand soll aufgrund der Corona-Krise unverschuldet seine Wohnung oder seine Firmenräume verlieren. Deshalb sind Änderungen im Mietrecht beschlossen worden, die Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen aber auch Gewerberäumen vor Kündigungen wegen Covid19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen schützt. Konkret regeln wir, dass Vermieterinnen und Vermieter wegen im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 ausbleibender Mietzahlungen weder ordentlich noch außerordentlich kündigen können. Voraussetzung ist allerdings, dass die Nichtzahlung der Mieterin oder des Mieters seinen Grund in der Covid19-Pandemie hat. Dies muss die Mieterin oder der Mieter darlegen, etwa durch Vorlage von Unterlagen über die Umsatzentwicklung ihres/seines Unternehmens oder der Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Und auch von Leistungen der Grundversorgung (Strom, Gas, Telekommunikation, soweit zivilrechtlich geregelt auch Wasser) können Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht verweigert werden, weil sie ihre Zuahlungspflichten krisenbedingt nicht sofort nachkommen können.

Weitere Informationen finden sich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html

 Die Bahn fährt nicht, ich komme nicht zur Arbeit. Was nun?
Das Risiko des Arbeitsweges liegt beim Arbeitnehmer, rechtlich steht sonst kein Anspruch auf Zahlung der Vergütung zu. In der Praxis empfehle ich in diesem Fall die Rücksprache mit dem Arbeitgeber.

 Gilt das Kurzarbeitergeld auch für Minijobberinnen und Minijobber?
Nein, das Kurzarbeitergeld gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Abgesehen davon gelten jedoch die gleichen Rechte wie für andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 Mein Arbeitgeber hat keine Arbeit mehr für mich. Darf er mich in den Urlaub schicken?
Grundsätzlich kann der Arbeitergeber jede*n Arbeitnehmer*in auch gegen seinen Willen in den Urlaub schicken. Es gilt allerdings: Dies muss mit Vorlauf passieren und es muss ausreichend Resturlaub übrig bleiben. Auch in diesem Fall empfehle ich: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Und auch Unternehmerinnen und Unternehmen sowie Selbstständige treten immer wieder mit Fragen und Sorgen an uns heran. Die drängendsten Fragen lassen sich wie folgt beantworten:

 Was bedeutet die neue Kurzarbeitsregelung für mein Unternehmen?
Die aktuelle Situation kann Kurzarbeitergeld in Ihrem Unternehmen notwendig machen. Deshalb hat der Bundestag am Freitag im Eilverfahren Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen. Es reicht nun, wenn 10 Prozent der Beschäftigten Ihres Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst musste mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet. Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich. In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.

Die neuen Regeln zum Zugang zum Kurzarbeitergeld gelten rückwirkend bereits ab 1. März 2020. Ansprechpartner ist die jeweils zuständige Agentur für Arbeit. Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie außerdem hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert außerdem in diesem Handout zum Kurzarbeitergeld: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile&v=7

 Gibt es Unterstützung oder Zuschüsse für mein Kleinunternehmen und für Soloselbständige?
Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten oder Leasingraten finanzieren.
Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfen von Bund und Land sehen konkret folgendes vor:
 Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten:
Soforthilfe insgesamt: 19.000 Euro
9000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz bei Bedarf
 Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten
Soforthilfe insgesamt: 25.000 Euro
15.000 Zuschuss aus dem Bundesprogramm
10.000 Sofortdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz bei Bedarf
 Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten
Soforthilfe insgesamt: 39.000 Euro
Bis zu 30.000 Sofortdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz
Zuschuss des Landes über 30 Prozent der Darlehenssumme
Zudem wird der Zugang in die Grundsicherungssysteme rückwirkend zum 1. März 2020 vorübergehend vereinfacht. Die Prüf- und Bewilligungsverfahren werden verschlankt, das Antragswesen vereinfacht. Wer Hilfe braucht, bekommt Hilfe – ohne Vermögensprüfung, schnell und unbürokratisch.

 Was mache ich, wenn ich in Finanznot gerate?
Die Bundesregierung hat ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen aufgestellt. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nicht begrenzt sein. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen wird dies unverschuldete Finanznöte lindern.
Über ihre Hausbanken erhalten Sie den Zugang zu Krediten und Bürgschaften bei der staatlichen KfW-Bank. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faktenblatt-kfw-sonderprogramm.pdf?__blob=publicationFile&v=6

In Ergänzung zu den Bundeshilfen hat die rheinland-pfälzische Landesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, dessen vorrangiges Ziel die Liquiditätssicherung von kleinen und mittleren Unternehmen ist. Über die Investitions- und Strukturbank (ISB) sowie die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz stehen Betriebsmittelkredite sowie 80-prozentige Bürgschaften zur Verfügung. Informationen dazu finden sich auf https://isb.rlp.de/home/detailansicht/unterstuetzung-von-kmu-auch-in-krisenzeiten.html. Im Zuge des Nachtragshaushaltes der Landesregierung soll der Bürgschaftsrahmen von heute ca. 800 Millionen auf 3 Milliarden Euro aufgestockt werden. Damit können Unternehmen Zeit gewinnen, um etwa Lieferketten anzupassen oder eine zeitweise geringere Nachfrage zu überbrücken. Unternehmen sollten sich zunächst an Ihre Hausbank wenden, die in Kontakt mit der Investitions- und Strukturbank oder der Bürgschaftsbank treten.
Für Privatpersonen, die in Finanznot geraten, besteht durch ein vereinfachtes und unbürokratisches Verfahren die Möglichkeit, ihre Einkünfte mit Arbeitslosengeld II aufzustocken.

 Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es vom Staat?
Stundungen: Die Gewährung von zinsfreien Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. In der Regel soll eine zinslose Stundung erfolgen. Indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung verschoben wird, wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt.
Vorauszahlungen: Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Auch damit wird die Liquiditätssituation verbessert.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen: Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, sofern der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von Corona-Folgen betroffen ist.
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.
Das Bundesfinanzministerium führt in allen Fällen Gespräche und arbeitet mit Hochdruck an Lösungen. Aktuelle Informationen finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/2020-03-13-Schutzschild-BeschaeftigteUnternehmen.html

 Was mache ich, wenn ich einen Insolvenzantrag stellen müsste, bevor die Liquiditätshilfen greifen?
Um zu vermeiden, dass betroffene Unternehmen allein deshalb einen Insolvenzantrag stellen müssen, weil Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen, soll die reguläre dreiwöchige Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine entsprechende gesetzliche Regelung vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

 Das Exportgeschäft ist eingebrochen. Wie unterstützt mich der Staat hier?
Der Bund stellt der Wirtschaft mit Exportkreditgarantien (sog. Hermesdeckungen) eine flexible, effektive und umfassende Unterstützung bereit. Die wird flankiert durch ein gut ausgestattetes KfW-Programm zur Refinanzierung von Exportgeschäften.

 Gibt es Handelsbeschränkungen im Kontext der Corona Pandemie?
Der Gemeinsame Krisenstab des Bundesinnenministeriums und des Bundesgesundheitsministeriums hat sich darauf verständigt, ein Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung zu erlassen.

Für unser Rheinland-Pfalz kommt es jetzt zudem darauf an, dass wir die flächendeckende Landwirtschaft unterstützen, fördern und erhalten. Mit einiger Sorge erfüllt es uns daher, dass der Landwirtschaft aufgrund der aktuellen Situation bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass es jetzt mit http://daslandhilft.de eine Online-Plattform gibt, die den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgern herstellt, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln - eine gemeinsame Initiative des Bundesverbands der Maschinenringe e.V. und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Wir finden es bemerkenswert, wie sehr unser Land an vielen Stellen solidarisch zusammensteht. Das zeigt sich nicht nur bei den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, sondern auch angesichts der großen Sympathie, die denen entgegengebracht wird, die sich hauptamtlich um die Bewältigung dieser Krise kümmern.

Solidarität und Teamplay sind das Gebot der Stunde. Wer sich noch einbringen möchte, kann sich zum Beispiel bei der Nachbarschaftshilfe RLP eintragen: https://neue-nachbarschaften.rlp.de/
Regelmäßig informieren wir Sie über all die Kanäle, die uns zur Verfügung stehen. Sollten Sie darüber hinaus Informationen benötigen, wichtige Anregungen für uns haben oder einfach unsere Hilfe brauchen, dann sagen Sie uns bitte Bescheid. Wir sind auch und gerade in dieser schwierigen Zeit für Sie da.

Eine abschließende Bitte haben wir noch: Es gibt auch jetzt wieder politische Kräfte, die versuchen, die Krise für fragwürdige Zwecke auszunutzen. Wir sehen gerade in den „sozialen Medien“ viele Falschnachrichten. Wir wollen Sie motivieren, diesen entgegenzutreten. Wenn Sie dazu Informationen brauchen, stehen wir und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch hier gerne unterstützend zur Verfügung.

 

SPD

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Wir kümmern uns darum, dass sich alle Generationen auf eine stabile Rente verlassen können. Denn: Wer viele Jahre hart arbeitet, muss auch im Alter gut davon leben können.

Rechtsradikale Kräfte werden immer stärker. Setze dich gemeinsam mit uns für Demokratie, Toleranz und Respekt ein und komme zu den Demonstrationen und Kundgebungen!

Gemeinsam kämpfen wir für Frauenrechte in Deutschland und Europa. Stärkste Stimme für Europa ist unsere Spitzenkandidatin Katarina Barley.

Sei am Sonntag ab 10 Uhr live dabei, wenn wir bei der Europadelegiertenkonferenz unser Wahlprogramm zur Europawahl beschließen und unsere Spitzenkandidatin Katarina Barley wählen.