Koalition bereitet sich auf das Ende vor

Veröffentlicht am 02.12.2011 in Pressemitteilung

Zur geplanten Erhöhung der Versorgungsbezüge politischer Beamter erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Michael Hartmann:

Um bis zu 635 Euro monatlich will die sonst zerstrittene Koalition plötzlich die Versorgung politischer Beamter erhöhen, gut versteckt in einem Änderungsantrag zu einem Gesetz, in dem es um Fachkräftegewinnung gehen soll. Offensichtlich rechnen CDU/CSU und FDP mit dem alsbaldigen Ende ihrer Regierungszeit und möchten ihre Getreuen noch besser absichern.

Treuherzig erklärt die Koalition, die mögliche Versetzung in den einstweiligen Ruhestand führe "gerade für lebensjüngere Beamte zu erheblichen Einkommenseinbußen". Dabei geht es nicht um "kleine Beamte", sondern vor allem um Staatssekretäre und Ministerialdirektoren, also um politiknahe Spitzenbeamte mit einem monatlichen Grundgehalt von 11.541,79 Euro beziehungsweise 9.438,27 Euro. Werden sie in den einstweiligen Ruhestand versetzt, erhalten sie noch für drei Monate volle Bezüge und danach bis zu drei Jahre 71,75 Prozent davon; Zeit genug, um sich nach anderen Arbeitsmöglichkeiten umzusehen oder den Lebensstil dem verringerten Einkommen anzupassen. Erst danach sinkt die Versorgung auf den Satz, der bis zur Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erworben wurde. Zeiten ohne Arbeitsleistung zusätzlich mit bis zu 635 Euro monatlich versorgungssteigernd zu berücksichtigen, ist durch nichts gerechtfertigt.

Auch ohne die europäische Finanzkrise und die aktuelle Aufdeckung rechtsterroristischer Mordtaten würde kaum jemand den "Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" beachten. Das will die Koalition nutzen, um mit einem Änderungsantrag im Innenausschuss eine Regelung wieder einzuführen, die sie selbst mit dem Versorgungsreformgesetz am 3. April 1998 aufgehoben hatte. Die zutreffende Begründung lautete damals: "Die Änderung stellt vor dem Hintergrund der gebotenen Einschränkung der Versorgung politischer Beamter sicher, dass die Zeit im einstweiligen Ruhestand selbst nicht mehr als ruhegehaltfähige Dienstzeit gilt."

Wenn CDU/CSU und FDP ihr Vorhaben nicht aufgeben, werden wir ihm mit einer öffentlichen Anhörung die gebotene Aufmerksamkeit verschaffen. Es ist skandalös, einer kleinen Gruppe von Spitzenbeamten ohne Not Vorteile zu verschaffen, während die Masse der Beamten in der Bundesverwaltung durch dogmatisch alljährlich wiederholte prozentuale Stelleneinsparungen an ihre Leistungsgrenze und darüber hinaus getrieben wird.

 

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