Gute Nachricht für Winzer

Veröffentlicht am 01.07.2015 in Pressemitteilung

Abgeordnete beschließen Begrenzung der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent pro Jahr

Durch eine EU-Neuregelung war die Bundesrepublik gezwungen, die Fläche für Neuanpflanzungen im Weinanbau zu begrenzen. Dazu hatte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der deutschlandweit eine Begrenzung von 0,5 Prozent der Anbaufläche pro Jahr vorsah. Für die großen Weinanbauländer wie Rheinland-Pfalz war das zu viel. In einem Änderungsantrag von heute fordern die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft einstimmig eine Begrenzung auf jährlich 0,3 Prozent, das entspricht rund 300 Hektar zusätzlicher Anbaufläche in Deutschland.

„Das ist ein gutes Signal für Rheinland-Pfalz“, sagt Gustav Herzog, weinbaupolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Kleine Anbauländer forderten eine größere Ausweitung der Fläche. „Wir aber setzen auf Qualität statt Masse!“ Seit Beginn der parlamentarischen Debatte hatte sich Gustav Herzog dafür eingesetzt, einen Kompromiss zwischen den Ländern zu finden. „Der wurde erreicht. Für die großen Weinanbauländer wie Rheinland-Pfalz haben wir den Flächenzuwachs stark begrenzt. Durch eine Sonderregelung können auch die kleinen Anbauländer vorab jeweils eine Fläche von fünf Hektar für Neuanpflanzungen genehmigen. Das ist ein guter Kompromiss für alle Winzer in Deutschland.“ Unterstützt wurde Gustav Herzog von den wichtigsten Weinanbauländern sowie dem Deutschen Weinbauverband (DWV).

Im Antrag vorgesehen ist darüber hinaus eine Priorisierung der Steillagen, auch um einzigartige Kulturlandschaften wie beispielsweise an der Mosel zu erhalten. Zudem soll es Änderungen im Genehmigungsverfahren für Neuanpflanzungen geben. Winzer stellen nun nur noch einen Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und nicht wie zunächst vorgesehen noch zusätzlich bei der zuständigen Landesbehörde.

Um Anfang 2017 auf empirischer Grundlage weiter über eine Begrenzung entscheiden zu können, fordert die SPD-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung einen Bericht über die Auswirkungen der Wieder- und Neuanpflanzungen auf den deutschen Weinbau.

Der Änderungsantrag zum neunten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes, an dem auch Gustav Herzog maßgeblich mitgearbeitet hat, wurde in der heutigen Ausschusssitzung von allen Fraktionen unterstützt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass alle Fraktionen dem Antrag auch morgen im Plenum des Deutschen Bundestages zustimmen werden.

 

SPD

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