Grundrente bedeutet mehr Geld für knapp 100.000 Menschen in Rheinland-Pfalz

Veröffentlicht am 28.02.2019 in Pressemitteilung

Gabi Weber, stellvertretende Landesgruppensprecherin, zur Grundrente

„In Rheinland-Pfalz würden aktuell knapp 100.000 Menschen von der Grundrente profitieren“, teilt der Sprecher der rheinland-pfälzischen Landesgruppe in der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Hitschler, mit, der sich dabei auf Zahlen des Hannoveraner Pestel-Instituts bezieht. Danach würden die Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Bezüge von 72.000 Rheinland-Pfälzerinnen und 27.000 Rheinland-Pfälzern aufbessern, die nach mindestens 35 Beitragsjahren derzeit weniger als 896 Euro Rente im Monat bekommen.

„Diese Zahlen zeigen, dass die Grundrente vielen Tausend Menschen in unserem Bundesland zugutekommen würde“, so Hitschler. Die Pläne von Bundesminister Heil würden dazu beitragen, dass diejenigen besser im Alter versorgt sind, die nur wenig in die gesetzliche Rente einzahlen konnten.

Die Erklärung von CDU/CSU, ihre Zustimmung zur Grundrente an eine Bedürftigkeitsprüfung zu knüpfen, kritisiert Hitschler: „Bei der Grundrente geht es nicht um Almosen, sondern um Respekt und Anerkennung für die Lebensleistung von Menschen“. Für den SPD-Politiker ist es daher „eine Frage der Gerechtigkeit, dass es eine Grundrente nur ohne Bedürftigkeitsprüfung geben kann“. Menschen, die jahrzehntelang hart gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, sollen nicht zum Amt gehen müssen, um ihre Bezüge aufzubessern. In der Frage der Grundrente gehe es darum, „das Kernversprechen unseres Sozialstaats zu gewährleisten und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken. Eine Bedürftigkeitsprüfung wäre der falsche Weg“, betont Hitschler.

Zuvor hatte die Bundesvorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, in einem Interview geäußert, dass die Union bei dem Anfang Februar von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgestellten Konzept für eine steuerfinanzierte Grundrente auf eine Bedürftigkeitsprüfung besteht. Die Pläne von Heil sehen eine solche gesonderte Prüfung nicht vor. Geht es nach dem Bundesarbeitsminister, sollen kleine Renten um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit vorweisen können – und zwar automatisch berechnet durch die Rentenversicherung. Das heißt konkret: Wer nach genau 35 Beitragsjahren weniger als 896 Euro Rente hat, bekommt einen Zuschlag. Beschäftigte, die immer nur Mindestlohn verdienten, sollen die maximale Aufwertung von 448 Euro erhalten. Beispielsweise käme eine Friseurin mit 40 Jahren Mindestlohn damit auf 961 statt 513 Euro Rente.

 

SPD

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