Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Bürgern, die sich dadurch in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, empfiehlt das Verbraucherschutzministerium Widerspruch einzulegen. Und es stellt ein Musterschreiben dafür zur Verfügung.
Derzeit werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst "Google Streetview" mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Laut Aussagen von Google sind in Rheinland-Pfalz im März Arbeiten in Kaiserslautern, Koblenz, Neustadt a.d. Weinstraße, Speyer, Trier und Worms vorgesehen. Im April folgen Ahrweiler, Bad Kreuznach, Kusel sowie die Südwestpfalz.
Anschließend will "Google Streetview" die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Dabei ist "Google Streetview" nur auf den ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre, der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten entsteht.
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (z.B. Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung, sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Um die richtigen Häuser aus der Anwendung zu entfernen wird Google bei einem Widerspruch voraussichtlich noch einmal auf Sie zukommen, damit Sie anhand eines von Google noch zu entwickelnden Tools Ihr Haus identifizieren.
Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos erhoben werden.
das Musterschreiben zum Download