"Bundesregierung muss jetzt Änderungen bei der Leiharbeit vornehmen."

Veröffentlicht am 23.02.2010 in Arbeit

Der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Fritz Rudolf Körper unterstützt die Initiative der Landesregierung im Bundesrat gegen den Missbrauch von Leiharbeit.

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Bremen haben im Bundesrat eine Entschließung eingebracht, die die Bundesregierung auffordert, gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern vorzugehen. "Eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes muss umgehend durch die Bundesregierung vorgenommen werden, um weiteren Missbrauch der Leiharbeit zu stoppen", so Körper.

Lesen Sie hier die Rede der rheinland-pfälzischen Ministerin für Arbeit und Soziales, Malu Dreyer, die sie am 12. Februar in der Bundesratssitzung gehalten hat.

Entschließung des Bundesrates gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Alles zu unternehmen, die beim „Fall Schlecker“ deutlich gewordenen Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu schließen und einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Verdrängung und Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von deutlich schlechter bezahlten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern unterbunden wird.

Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass

- für Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer nach einer kurzen Einarbeitungszeit der Grundsatz „Gleiche Arbeit - Gleiches Geld“ ohne Ausnahme gilt,

- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nicht mehr allein für die Dauer ihres Einsatzes in einem Entleihunternehmen befristet beschäftigt werden dürfen (Wiedereinführung des so genannten „Synchronisationsverbots“),

- die Möglichkeit der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung durch eigene Leiharbeitsgesellschaften begrenzt wird.

Den Antrag samt Begründung können Sie auch hier in der Drucksache 62/10 des Bundesrates nachlesen.

Die Entschließung des Landes Rheinland-Pfalz wurde in die Ausschüsse überwiesen, da der Antrag auf sofortige Sachentscheidung keine Mehrheit fand.

 

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