Foto: www.spd-europa.de Wer ab dem 19. Januar seine Fahrerlaubnis erwirbt, bekommt von seinem Prüfer den neuen EU-Führerschein im Kreditkartenformat überreicht. Bisher waren in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union über 110 verschiedene Führerscheine im Umlauf. Das soll sich nun ändern: Durch das Inkrafttreten der sogenannten dritten Führerscheinrichtlinie werden die auf dem Führerschein enthaltenen Angaben weiter vereinheitlicht und Fälschungen erschwert.
Die schrittweise Harmonisierung des Führerscheins seit Ende der 1990er Jahre sei für die Verkehrssicherheit besonders wichtig. Man sehe heute immer mehr Autokennzeichen aus den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten auf den Straßen. „Regeln, die die Fahrberechtigung betreffen, sollten daher auch in allen Ländern gleich sein", so die rheinland-pfälzische SPD-Europaabgeordnete Jutta Steinruck.
Durch die Einführung des EU-Führerscheins soll außerdem der Führerscheinmissbrauch weiter verhindert werden. Lange Zeit gab es Fälle, in denen Autofahrer nach Entzug ihrer Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik eine erneute Fahrprüfung in einem Nachbarland ablegten. „Die Führerscheinrichtlinie soll auch dazu dienen, Rechtsgleichheit herzustellen und den EU-Führerscheintourismus einzudämmen“, stellt Steinruck klar.
Die Richtlinie führt auch zu Änderungen des Inhalts einiger Führerscheinklassen. So dürfen etwa mit der gängigen Führerscheinklasse B für PKW nun auch schwerere Anhänger genutzt werden. Von den Erweiterungen profitieren ebenfalls alle Inhaber älterer Versionen, ohne ihren Führerschein dafür umtauschen zu müssen. Ein Umtausch wird erst ab 2033 erforderlich sein. „Auch wenn der alte Führerschein für viele Fahrer einen nostalgischen Wert besitzt, müssen sich spätestens dann alle von ihm trennen“, erklärt Jutta Steinruck. Darüber hinaus müsse man sich den neuen Führerschein dann alle zehn bis fünfzehn Jahre neu ausstellen lassen.