Verhandlungen zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz gescheitert

Veröffentlicht am 21.10.2012 in Pressemitteilung

Zu den an der Vergütung von Nachwuchswissenschaftlern gescheiterten Verhandlungen zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz, erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss Klaus Hagemann:

Die schwarz-gelbe Koalition steht weiter für Ungerechtigkeit in der Förderung junger Nachwuchswissenschaftler. Sie hält an der Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Promovierenden fest. Die Gespräche mit Vertretern der Regierungskoalition über ein fraktionsübergreifend getragenes Wissenschaftsfreiheitsgesetz sind deshalb gescheitert.

Schwarz-Gelb wollte sich nicht auf unsere geforderten Mindeststandards („Fair pay“) bei der Ausbildung und Beschäftigung von jungen Forschern festlegen. Wer aber zu Recht per Gesetz Spitzenwissenschaftlern bei der Berufung einen roten Teppich ausrollt, darf den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht völlig vergessen.

Während die Regierungsfraktionen keinen Anlass für eine Neuregelung gesehen haben, räumt das BMBF auf Nachfrage ein, dass es erst auf öffentlichen Druck hin im Sommer zu ersten Verbesserungen bei der Bezahlung von Nachwuchsforschern gekommen ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb bei der Beratung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes einen Antrag einbringen, der den Vorrang von sozialversicherungspflichtigen Stellen für Postdoktoranden und eine Erhöhung auch deren Stipendien verlangt. Die Stipendienhöhe für Doktoranden in Wissenschaftsorganisationen und Begabtenförderwerken soll sich zudem im Sinne von Best Practice an dem zwischenzeitlich von der Max-Planck-Gesellschaft beschlossenen Satz orientieren.

Die aktuellen, maßgeblich von der SPD-Bundestagsfraktion gestalteten Rahmenbedingungen für die Forschungsorganisationen mit Selbstbewirtschaftungsmitteln, gegenseitigen Deckungsfähigkeiten von Betriebs- und Investitionsmitteln und Leistungszulagen für Forscherinnen und Forscher sollen mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz verstetigt und ausgebaut werden. Der von der Bundesregierung vorgelegte, zweiseitige Gesetzentwurf enthält zahlreiche handwerkliche Schwächen, die der Bundesrechnungshof in einem umfänglichen Bericht an den Haushaltsausschuss kritisiert.

 

SPD

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