Rheinland-Pfalz begrüßt Beschluss zu Datenträgern

Veröffentlicht am 01.12.2010 in Landespolitik

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung von Daten für Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher begrüßt. „Ich freue mich über das Urteil, denn es bestätigt die Rechtsauffassung von Rheinland-Pfalz“, sagte Kühl in Mainz. Schon in der Vergangenheit habe Rheinland-Pfalz beim Kampf gegen Steuerhinterzieher eine „sehr klare Linie“ verfolgt.

Der Minister forderte seine Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern auf, ebenfalls „entschieden und ohne falsche Rücksichtnahme“ gegen Steuerhinterzieher vorzugehen. „Wir haben jetzt rechtlich Klarheit. Diese Klarheit muss sich in einem einheitlichen Vorgehen von allen niederschlagen“, sagte Kühl. Steuerhinterziehung sei kein Kavaliersdelikt. Teilweise würden der Allgemeinheit „in großem Stil Gelder vorenthalten“. Das sei nicht hinnehmbar.

Der Ankauf von Datenträgern hatte auch in den rheinland-pfälzischen Finanzämtern eine hohe Zahl an Selbstanzeigen ausgelöst. Nach dem letzten Novemberwochenende lag deren Zahl bei 2533, davon 1824 wegen hinterzogener Kapitaleinkünfte. Die starke Welle mit 1194 Selbstanzeigen im ersten Quartal und 729 Selbstanzeigen im zweiten Quartal habe sich abgeflacht, sagte Kühl. Im dritten Quartal gab es 419 Selbstanzeigen. „Es melden sich aber immer noch deutlich mehr Bürger als in den vergangenen Jahren“, sagte der Minister. Im Jahr 2009 gab es insgesamt 303 Selbstanzeigen, in 2008 waren es 323.

Nach der jeweils zum Quartalsende vorliegenden Auswertung zahlten reuige Steuerhinterzieher von Anfang Januar bis Ende September 98,4 Millionen Euro bei den rheinland-pfälzischen Finanzämtern ein. Die aktuelle Summe liege deutlich höher. Eine genaue Auswertung liege aber erst wieder zum Jahresende vor.

Kühl sagte, dem Fiskus würden immer mal wieder Speichermedien angeboten, „Festplatten, CDs, Sticks“. Die Finanzverwaltung prüfe dann einen Ankauf. „Ich kann nur jedem Steuersünder raten, reinen Tisch zu machen und das Instrument der Selbstanzeige zu nutzen“, sagte der Minister.

Quelle: Finanzministerium Rheinland-Pfalz

 

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