Pflanzrechteverordnung für Reben muss erhalten bleiben

Veröffentlicht am 23.03.2013 in Pressemitteilung

Das derzeitige System der Pflanzungsrechte soll im Weinsektor noch bis mindestens in das Jahr 2030 beibehalten werden. Einen entsprechenden Beschluss hat das Europäische Parlament in seiner Plenarsitzung am 13. März gefasst. Dazu erklärt Jutta Steinruck: "Ich bin froh, dass wir die Pflanzrechteregelung verlängern wollen. Der Weinbau ist ein wichtiges wirtschaftliches Standbein, aber vielmehr noch ein unverzichtbarer Teil unserer Kulturlandschaft."

Allein in Rheinland-Pfalz bestehen ungenutzte Pflanzrechte für rund 2.500 Hektar bei den Erzeugern bei einer Gesamtfläche von 64.000 Hektar bewirtschafteter Rebfläche. Bei einer Freigabe der Pflanzrechte würden lediglich geeignete Flachlagen profitieren. In Rheinland-Pfalz wäre prinzipiell das ganze südliche Rheinland-Pfalz als potenzielle Rebfläche nutzbar; im Gegensatz zu den begrenzten Flächen im Norden des Landes.
Insgesamt wäre in Rheinland-Pfalz eine Weinmengenausweitung der bisherigen Qualitätsausrichtung im Weinbau nicht förderlich.

Gemeinsam mit ihrem Bundestagskollegen Gustav Herzog, weinbaupolitischer Sprecher der Bundestagfraktion aus Kaiserslautern wird Steinruck die nun anstehenden Verhandlungen mit den europäischen Regierungen und der europäischen Kommission begleiten und den Druck aufrecht erhalten, dass diese dem Beschluss des Europaparlaments folgen und keine weitere Liberalisierung des Pflanzrechtesystems verfolgen. "Wir müssen den Weinbau wie er in Rheinland-Pfalz historisch gewachsen ist, behalten und dürfen uns nicht dem Liberalisierungsdruck beugen. Wein lebt von seiner Einzigartigkeit und Vielfalt, diese werden wir nicht preis geben," so die beiden SPD-Abgeordneten abschließend.

 

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