Zum Thema energetische Gebäudesanierung erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Anke Pörksen:
Zum Thema energetische Gebäudesanierung erklärt die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Anke Pörksen:
Die Kosten für die energetische Sanierung von Wohnraum dürfen nicht in unbilliger Weise den Mietern auferlegt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung, die Kosten für Wärmedämmungsmaßnahmen über die bestehende Regelung hinaus auf Mieter abzuwälzen, ist nicht akzeptabel.
Schon heute darf der Vermieter 11 Prozent seiner Sanierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Die dafür eingesparten Heizkosten liegen regelmäßig deutlich darunter. Wir wollen die energetische Sanierung, aber bezogen auf die Warmmiete müssen die Mieterhöhungen neutral ausgestaltet werden.
Die Bundesregierung hat Veränderungen im Mietrecht angekündigt. Wir fordern faire Regelungen für Mieter nicht nur im Bereich der energetischen Sanierung. Die bestehenden Kündigungsfristen dürfen keinesfalls zum Nachteil der Mieter abgeändert werden.
Sichergestellt werden muss auch, dass Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen nur anhand der tatsächlichen Quadratmeterzahl der Wohnung vorgenommen werden können. Letztendlich dürfen Betriebskosten nur umgelegt werden, wenn sie namentlich im Mietvertrag aufgeführt sind. Pauschale Verweisungen auf gesetzliche Regelungen reichen nicht aus.