Bundesregierung verschiebt Lärmschutz auf Jahre hinaus

Veröffentlicht am 20.11.2012 in Pressemitteilung

Zur Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anlässlich des Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Schienenbonus erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gustav Herzog:

Es hätte ein guter Tag werden können für die Menschen an den Bahnstrecken. Doch mit ihrem Gesetzentwurf zur Abschaffung des Schienenbonus gießt die Koalition den Schienenlärm für weitere Jahrzehnte in Beton. Nicht nur der Zeitpunkt ist unbestimmt, zudem werden dann 2016/2017 zur Verabschiedung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes noch laufende Planfeststellungsverfahren ausgeschlossen.

Damit starten 2020 noch immer Bauvorhaben, die nach altem Recht mit 5 dB(A) weniger Lärmschutz auskommen müssen. Die Koalition verschiebt damit nicht nur die faktische Abschaffung des Schienenbonus fast schon in die übernächste Legislatur und bricht damit ihren Koalitionsvertrag. Zudem verspielt sie eine wichtige Chance für den Lärmschutz und zugleich für die Lärmsanierung an Bestandsstrecken, deren Absenkung der Auslösewerte jetzt auch in die Warteschleife geht.

Die Begründung liefert der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann gleich mit: das Jahr 2020 passe wunderbar mit dem Ziel der Bundesregierung überein, bis 2020 den Schienenlärm mittels lärmabhängiger Trassenpreise zu halbieren. Das zeigt, dass der Schutz der Menschen vor Lärm bei der Bundesregierung nicht im Vordergrund steht. Als SPD-Fraktion stehen wir für einen fairen Interessenausgleich zwischen Lärmschutz und Planungssicherheit. Daher sollte die Abschaffung des Schienenbonus so schnell wie möglich und so spät wie notwendig erfolgen. Alle Anträge der SPD-Fraktion wurden jedoch von der Koalition abgelehnt.

 

SPD

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