"Bei Leiharbeit verstößt Deutschland weiter gegen EU-Recht"

Veröffentlicht am 29.07.2012 in Pressemitteilung

Foto: www.spd-europa.de

Bundesregierung verhindert gleiche Löhne für LeiharbeitnehmerInnen

Die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen bis auf weiteres kein Gesetz für die Gleichstellung von LeiharbeiterInnen und Stammbeschäftigten einzuführen stößt auf harte Kritik der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. Gemäß EU-Recht hätte Deutschland die Leiharbeitsrichtlinie bereits bis zum 5. Dezember letzten Jahres umsetzen müssen.

Jutta Steinruck, Beschäftigungsexpertin der SPD im Europäischen Parlament: "Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung hier wieder zögert und sich hinter den jüngsten Tarifabschlüssen versteckt. Diese Verzögerungstaktik trifft 900.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland und macht sie zu Beschäftigten zweiter Klasse. Jeder Zehnte von ihnen muss sogar Hartz IV beantragen und hat damit - trotz Vollzeitarbeit - nicht genügend Geld zum leben."

"Die Forderung der Sozialdemokraten und der Gewerkschaften ist klar: wir wollen eine gesetzliche Grundlage, die den Leiharbeitern dieselben Arbeitsbedingungen und selben Löhne garantiert wie der Stammbelegschaft", so Steinruck.

"Die Umsetzung der europäischen Vorgaben hätte von der Bundesregierung bis letztes Jahres Dezember erfolgen müssen. In dieser wird klar festgelegt, dass bis 5. Dezember 2011 die Lohn- und Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft auch für Leiharbeiter gelten müssen", so die SPD-Europaabgeordnete.

"Dass die Bundesregierung die jüngsten Tarifabschlüsse dafür feiert, dass einige Branchen "ganz dicht" an den Löhnen der Stammbelegschaft "dran sind", ist eine Frechheit. Die Menschen in Leiharbeit arbeiten genauso gut und viel wie die Stammbelegschaft und müssen daher auch die selben Rechte und Löhne haben", so Steinruck abschließend.

 

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