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Positionspapier Fracking (Juni 2015)

Das Thema Fracking geht vielen Menschen besonders nahe, da es zwei unverzichtbare Aspekte unseres Lebens berührt: Das Wasser, dass wir trinken, und den Boden, auf dem wir gehen. Bei Technologien, die beides tangieren, ist daher sorgfältige Überlegung geboten.

Der derzeitige Zustand, in dem zwischen konventionellem Fracking mit Wasser und unkonventionellem Fracking mit chemischen Zusätzen nicht unterschieden wird, kann so nicht weiterbestehen. Fracking muss reguliert werden.

Dabei geht es uns nicht darum, Fracking durch eine gesetzliche Regelung zu erlauben: In Deutschland wird Fracking seit 1961 angewendet, hauptsächlich um die Produktivität konventioneller Erdgasvorkommen zu erhöhen. Seit etwa 15 Jahren wird mit dieser Technologie auch Tight Gas in Norddeutschland gefördert. Insgesamt beläuft sich die Anzahl der Fracking-Einsätze in Deutschland seit Beginn der 1960er Jahre auf rund 300; sie wurden weitgehend in Niedersachsen getätigt.

Daher lehnen wir es ab, populistischen Aufrufen nach einem pauschalen Verbot von Fracking zu folgen. Dies ginge an der Realität vorbei, wäre rechtlich kaum machbar und politisch unseriös. 

Sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren jedweder Diskussion zu verweigern und kategorische Verbote zu fordern führt dazu, dass es weiterhin keine gesetzliche Regelung für Fracking geben wird. Dies kann nicht als Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger verstanden werden.

Wir sind aber der Meinung, dass der Schutz von Trinkwasser und geologischer Integrität, von Gesundheit und Umwelt Vorrang haben muss vor wirtschaftlichen Interessen. 

Im vergangenen Jahr haben Bundesumweltministerin Hendricks und Bundes-wirtschaftsminister Gabriel Eckpunkte aufgestellt, die eine sinnvolle Regulierung von Fracking erfüllen muss. Die SPD-Landesgruppe Rheinland-Pfalz begrüßt die weitgehende Umsetzung dieser Eckpunkte im aktuellen Gesetzentwurf.

Die Eckpunkte entsprechen der kritischen Haltung der SPD, die diese auch in den Verhandlungen und im Text des Koalitionsvertrags mit der Union deutlich gemacht hat: „Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab.“ (S. 61)

Dazu steht auch die Landesgruppe Rheinland-Pfalz. Wir werden keine Erlaubnis zur Verwendung von gefährlichen Zusätzen in Frac-Flüssigkeiten akzeptieren. Unkonventionelles Fracking muss verboten werden. Auch bei Fracking mit an sich nichttoxischen Fluiden dürfen diese kein Mischungsverhältnis erreichen, durch das sie schädliche Einflüsse auf Gesundheit, Umwelt und Grundwasser ausüben können.

Darüber hinaus lehnt die Landesgruppe Rheinland-Pfalz die Unterscheidung zwischen Erdgas- und Erdölförderung durch Fracking ab. Für beide fossilen Rohstoffe müssen die gleichen Regeln gelten, da sich in beiden Fällen die Gefahren für Umwelt und Menschen gleichen.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, ab 2018 das kommerzielle Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein nur dann zu genehmigen, wenn eine unabhängige Expertenkommission die grundsätzliche Unbedenklichkeit der beantragten Technologie in einer bestimmten geologischen Formation attestiert hat.

Die Möglichkeit einer externen Expertenkommission mit Entscheidungsbefugnis lehnen wir ab. Hier muss eine Nachbesserung des Gesetzentwurfs erfolgen, so dass keine Hintertür für unkonventionelle Frackingvorhaben unterhalb von 3.000 Metern geschaffen wird. Das letzte Wort muss bei solchen Vorhaben im Parlament liegen. Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz lehnt daher eine Beschneidung der Kompetenzen des Parlaments durch eine externe Expertenkommission ab.

Was die erlaubte Tiefe von Fracking-Projekten angeht, lehnen wir eine pauschale Festlegung auf eine Grenze von 3.000 Metern ab. Geografische Bedingungen unterscheiden sich von Standort zu Standort, weswegen die Landesgruppe Rheinland-Pfalz eine Einzelfallprüfung für jedes Projekt fordert.

Besonderen Wert legen wir auf eine größtmögliche Transparenz. Diese soll auf zwei Arten gewährleistet werden. Zunächst plädieren wir für einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Bürgerbeteiligung in einer frühen Phase eines Genehmigungsverfahrens. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, über Eingriffe in die Natur in ihrem Umfeld informiert zu werden und darüber mitzuentscheiden.

Weiter fordern wir die Einrichtung eines bundesweiten Registers, in dem detaillierte Informationen über abgeschlossene und laufende Fracking-Projekte einsehbar sind. Dieses Register soll unter anderem darüber informieren, wer ein Fracking-Projekt verantwortet, in welcher Tiefe es durchgeführt wird und welche Frac-Flüssigkeiten verwendet wurden.

Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz sieht im Fracking bestenfalls eine Übergangslösung hin zu einer nachhaltigen Energiepolitik, die möglichst ohne fossile Energieträger auskommt. In diesem Sinne muss Fracking auch so reguliert werden, dass daraus keine Belastungen für die Menschen dieser oder künftiger Generationen entstehen.

SPD

19.03.2024 09:56
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